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Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht NRW

Die Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein, Landesgruppe NRW, wurde bereits im Jahr 1956 wurde gegründet. Seitdem hat die Arbeitsgemeinschaft mehr als hundert Tagungen durchgeführt. Diese finden traditionell im Frühjahr und im Herbst statt. Von Ausnahmen abgesehen wechselt der Tagungsort zwischen dem Rheinland und Westfalen. Die Referenten sind durchgehend ausgewiesene Experten des jeweils von ihnen behandelten Themas (Anwälte, Richter und Behördenvertreter).

Weitere Informationen zur Entstehungsgeschichte der Arbeitsgemeischaft finden Sie im Beitrag „50 Jahre öffentliches Recht“ des früheren Vorstandsmitgliedes, Herrn Prof. Dr. Heribert Johlen.

Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind Rechtsanwälte. Die meisten von ihnen nutzen die Teilnahme am Seminar auch, um ihren Fortbildungsnachweis für die Fachanwaltschaft für Verwaltungsrecht zu erlangen. Die Mitgliedschaft kann durch Anmeldung bei dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft erworben werden. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beläuft sich derzeit auf 50,– €.

Neben der Fortbildung und dem Meinungsaustausch ist es ein wesentliches Anliegen der Arbeitsgemeinschaft, den Kontakt zu den Gerichten und Verwaltungsbehörden zu pflegen. Vertreter beider „Gewalten“ machen von der Möglichkeit der Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen regen Gebrauch.

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Das Oberverwaltungsgericht Münster